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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit dreht sich um die Darstellung der Meinungen zu den Fragen, ob es Willensfreiheit gibt und ob man eine Willensfreiheit im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens überhaupt braucht, um den Täter schuldig zu sprechen. Dazu wird im ersten Schritt geklärt, was das Anders-Handeln-Können bezüglich der Schuldfähigkeit meint. Weiter werden die Ansichten zur Frage, ob es Willensfreiheit überhaupt gibt, unter Berücksichtigung der aktuellen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 11, Freie Universität Berlin (Rechtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit dreht sich um die Darstellung der Meinungen zu den Fragen, ob es Willensfreiheit gibt und ob man eine Willensfreiheit im Sinne eines Anders-Handeln-Könnens überhaupt braucht, um den Täter schuldig zu sprechen. Dazu wird im ersten Schritt geklärt, was das Anders-Handeln-Können bezüglich der Schuldfähigkeit meint. Weiter werden die Ansichten zur Frage, ob es Willensfreiheit überhaupt gibt, unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse der Neurobiologie dargestellt. Daran schließt sich die Frage an, ob aus Sicht des Strafrechts die Willensfreiheit überhaupt benötigt wird, um einen Täter schuldig zu sprechen oder ob die Schuld auch ohne ein Anders-Handeln-Können auskommt. Dazu wird nach der ausführlichen Darstellung des Anders-Handeln-Könnens insbesondere die sogenannte Charakterschuld, die normative Ansprechbarkeit und der funktionale Schuldbegriff vorgestellt. Die verschiedenen Anknüpfungspunkte des Schuldvorwurfs und die Frage, ob man so die Frage nach der Willensfreiheit und einem Anders-Handeln-Können umgehen kann, stellen den Schwerpunkt der Arbeit dar. Die Arbeit gibt einen Überblick über die wichtigsten Meinungen von bekannten Strafrechtlern und Hirnforschern. Nicht näher betrachtet werden dabei das Menschenbild des Grundgesetzes und des BVerfGs, das dem Strafrecht und dem Schuldprinzip zugrunde liegt sowie Probleme, wie die Fahrlässigkeit und der Vorsatz, die die Willensunfreiheit ebenfalls mitbringen würde.