Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2ff GewStG stellt eine relevante Norm für immobilienhaltende Gesellschaften zur Reduzierung der Steuerbelastung dar. Die Nutzung der erweiterten Kürzung kann die Gewerbesteuer auf bis zu 0 % verringern. Dies führt bei einer Kapitalgesellschaft zu einer möglichen Reduktion der insgesamten Steuerbelastung um 50 % (Nach § 23 Abs. 1 KStG: 15% KStG und im Durchschnitt 15,225 % Gewerbesteuersatz bei einem Hebesatz von 435). Auf der anderen Seite ist die Gewerbesteuer wegen ihrer hohen Ertragskraft für die Gemeinden besonders wichtig. Durch das Fondsstandortgesetz wurden ab dem Erhebungszeitraum 2021 neue Regelungen in § 9 Nr. 1 S. 3 GewStG aufgenommen. Der Gesetzgeber hat sich bis zu der Änderung strikt gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Nun erfolgt eine Kodifizierung einer Unschädlichkeitsgrenze. Auch wurden Regelungen, die die Energiewende begünstigen sollen, in § 9 Nr. 1 GewStG eingefügt.
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