94,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Gebundenes Buch

Das absolute Verbot der Folter, wesentlicher Bestandteil der großen internationalen Menschenrechtsverträge des 20. Jahrhunderts, ist in jüngster Zeit in die Diskussion geraten. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite des Folterverbotes zunächst auf der Ebene des Völkerrechts und sodann in verschiedenen Rechtskreisen am Beispiel der deutschen, israelischen und pakistanischen Rechtsvorschriften. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Frage nach der Zulässigkeit von Folter zum Zwecke der Gefahrenabwehr gewidmet. Es werden im Rahmen dieser Untersuchung neben der Darstellung der…mehr

Produktbeschreibung
Das absolute Verbot der Folter, wesentlicher Bestandteil der großen internationalen Menschenrechtsverträge des 20. Jahrhunderts, ist in jüngster Zeit in die Diskussion geraten. Die vorliegende Arbeit untersucht die Reichweite des Folterverbotes zunächst auf der Ebene des Völkerrechts und sodann in verschiedenen Rechtskreisen am Beispiel der deutschen, israelischen und pakistanischen Rechtsvorschriften. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Frage nach der Zulässigkeit von Folter zum Zwecke der Gefahrenabwehr gewidmet. Es werden im Rahmen dieser Untersuchung neben der Darstellung der Rechtslage insbesondere auch die Auswirkungen des jeweiligen historisch-kulturell bedingten Verständnisses der Menschenwürde auf das Folterverbot analysiert.
Rezensionen
Aus den Rezensionen:

"Die vorliegende Studie stellt das Folterverbot im Lichte eines historisch-gewachsenen Prozesses, ausgehend von unterschiedlichen Rechtskreisen, dar. Nach einem Überblick über das Folterverbot im Völkerrecht, das bekanntermaßen absolute Geltung hat, stellt die Autorin dessen Entwicklung im Lauf der Geschichte dar. ... Die vorliegende - hervorragend recherchierte - Untersuchung gewährt wertvolle Einblicke in das Menschenrechtsverständnis unterschiedlicher Rechtskreise bzw. Kulturen." (Schöpfer, in: Newsletter Menschenrechte Österreichisches Instut für Menschenrechte, 6/July/2009, Issue 3, S.186)