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Die zunehmende internationale Kooperation auf dem Gebiet der Strafverfolgung macht es für den nationalen Rechtsanwender immer häufiger erforderlich, sich mit den Eigenarten ausländischer Strafverfahrensordnungen zu befassen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Beweisrechts. Denn wird ein Beweismittel im Ausland erlangt, so stellt sich für die Beurteilung seiner Verwertbarkeit im deutschen Strafprozess regelmäßig die Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die jeweilige Beweiserhebung erfolgt ist. Hinsichtlich des Beweismitteltransfers mit Spanien soll diese Arbeit dem…mehr

Produktbeschreibung
Die zunehmende internationale Kooperation auf dem Gebiet der Strafverfolgung macht es für den nationalen Rechtsanwender immer häufiger erforderlich, sich mit den Eigenarten ausländischer Strafverfahrensordnungen zu befassen. Dies gilt insbesondere für den Bereich des Beweisrechts. Denn wird ein Beweismittel im Ausland erlangt, so stellt sich für die Beurteilung seiner Verwertbarkeit im deutschen Strafprozess regelmäßig die Frage, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die jeweilige Beweiserhebung erfolgt ist. Hinsichtlich des Beweismitteltransfers mit Spanien soll diese Arbeit dem deutschen Leser einen Überblick über die dortige Rechtslage verschaffen. Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich mit den allgemeinen Grundsätzen des spanischen Beweisrechts, wobei der Schwerpunkt der Darstellung bei der Beweisverbotslehre zu verorten ist. Im zweiten Teil wird das Augenmerk auf einzelne Beweismittel und Ermittlungsmaßnahmen gelegt, denen eine besondere Praxisrelevanz zukommt. DenAusführungen zum spanischen Recht folgt jeweils eine rechtsvergleichende Analyse, welche die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rechtsordnungen aufzeigt.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Mülfarth wurde 1977 in Aachen geboren. Von 1998 bis 2004 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Salamanca (Spanien). Seinen juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte er u. a. beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Nach Ablegung seiner Zweiten juristischen Staatsprüfung 2007 war der Autor zunächst ein Jahr als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafverteidigung tätig. Seit Mitte 2008 arbeitet er als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Köln.