Die Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese Arbeit widmet sich zunächst der Klärung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschließend werden die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AÜG im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und Reformvorschläge geboten, die bestehenden Dysfunktionalitäten entgegenwirken.
Die Indienstnahme des tarifdispositiven Rechts in der Arbeitnehmerüberlassung steht seit Jahren in der Kritik. Diese Arbeit widmet sich zunächst der Klärung der Grundlagen von (Privat-)Autonomie im Allgemeinen und Tarifautonomie im Speziellen und stellt die Funktionsvoraussetzungen vor. Anschließend werden die tarifdispositiven Gestaltungen, die die Novellierung des AÜG im Jahre 2017 mit sich brachte, im Detail untersucht und Reformvorschläge geboten, die bestehenden Dysfunktionalitäten entgegenwirken.
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Schriften zum deutschen und europäischen Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit 20
Christoph Corzelius studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Rechtswissenschaften und legte sein 1. Staatsexamen 2015 ab. Während des Studiums nahm er eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei auf. Promotionsbegleitend war er Wissenschaftliche Hilfskraft bei Prof. Dr. Stefan Greiner am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit in Bonn.