Das Werk „Grundlagen zum Strafrecht“ von Hartmann-Wergen ist mit inhaltsarm noch höflich umschrieben.
Es bietet nicht im Ansatz den Stoff, welchen man zum Bestehen der Klausuren im Bachelorstudiengang PVD (Polizeivollzugsdienst) benötigt. Das gilt leider schon für die Klausuren im Grundstudium
(vom Hauptstudium ganz zu schweigen).
Im Grundsatz erschöpft sich das Skript in einer Sammlung von…mehrDas Werk „Grundlagen zum Strafrecht“ von Hartmann-Wergen ist mit inhaltsarm noch höflich umschrieben.
Es bietet nicht im Ansatz den Stoff, welchen man zum Bestehen der Klausuren im Bachelorstudiengang PVD (Polizeivollzugsdienst) benötigt. Das gilt leider schon für die Klausuren im Grundstudium (vom Hauptstudium ganz zu schweigen).
Im Grundsatz erschöpft sich das Skript in einer Sammlung von Schemata und Definitionen. Auf klassische Problemfelder (die natürlich in den Klausuren geprüft werden - man muss sich hierfür nur die Klausuren in der Zeitschrift PSP ansehen) wird nicht eingegangen.
Nur ein paar Beispiele:
Auf den S. 58-61 wird die Mittäterschaft dargestellt.
In 2 identischen „Kästen“ wird extrem kurz etwas zur „Abgrenzung zur Beihilfe“ geschrieben.
Was ist mit der Abgrenzung zur Anstiftung, also dem „Bandenchef-Problem“? Kein Wort zu diesem wichtigen Thema.
Dem für die Prüfung extrem wichtigen Diebstahl werden die S. 391-394 gewidmet. Auch der absolut prüfungsrelevante Betrug wird (wenn man die halb leeren Seiten 458 und 460 als eine Seite rechnet) auf 4 Seiten behandelt. Zieht man noch die Ausführungen zum weniger wichtigen Abs. 3 ab, bleiben gar nur 2 Seiten. (Nochmals: 2 (!!!) Seiten für den Tatbestand des Betrugs!!!!
Dem in der Prüfungsordnung nicht vorgesehenen § 203 werden hingegen 7 (!!) Seiten gewidmet.
Schon dies zeigt die völlig falsche Schwerpunktsetzung (man könnte auch sagen: die völlig fehlende Schwerpunktsetzung) dieses Werkes.
Im Rahmen des Betrugs wird kein einziges (!) prüfungsrelevantes Problem behandelt.
Es werden keine Beispiele für konkludierte Täuschungen genannt oder gar erklärt, was dies überhaupt ist.
Es fehlt jegliche Ausführung zum Verfügungsbewusstsein und der Abgrenzung von Sachbetrug und Sachdiebstahl, es steht nichts zu den Kernbegriffen Eingehungs- und Erfüllungsbetrug, es fehlen die klassischen Probleme beim Schaden, es fehlt … einfach alles!!!
Das Buch schafft es, auf fast 700 Seiten NICHTS zu den klassischen Klausurproblemen zu schreiben.
Statt dessen werden für die Prüfungen völlig überflüssige Normen „dargestellt“ (auch nur Schema und Definition).
Jeder, der sich als „Polizeischüler“ im Bachelor-Studiengang auf die Klausuren vorbereiten will, sei DRIGEND vor dem Erwerb dieses völlig unbrauchbaren Buches gewarnt!