Nachdem Uwe Scheffler in seiner Studie "Kriminologische Kritik des Schuldstrafrechts" (Europäische Hochschulschriften II/445) nachgewiesen hat, dass das Schuldprinzip die Verwertung kriminologischer Erkenntnisse im Strafrecht verhindert, stellt er nun eine Alternative vor: Er belegt zunächst, dass die Uneinheitlichkeit der Kriminologie nicht von wissenschaftstheoretischer Unvereinbarkeit, sondern lediglich vom unterschiedlichen Verhältnis zur Strafrechtspflege geprägt ist. Daran anknüpfend entwickelt er ein Strafrechtssystem, das kriminologische Erkenntnisse berücksichtigt, ohne generalpräventive Erfordernisse zu vernachlässigen.
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