"Die Rechtsphilosophie Hegels ist von den Werken des Philosophen das einzige, das er einem besonderen, genau begrenzten Unterteile seines Systems gewidmet hat. Die Phänomenologie und die Enzyklopädie behandeln, jede unter einem eigentümlichen Gesichtspunkte, den gesamten Inhalt des menschlichen Bewußtseins. Die Logik beschränkt sich zwar auf die Entwickelung der reinen Vernunftbestimmungen, die jenen Inhalt gestalten und beherrschen; aber so gibt eben auch sie sich als ein Abbild der Totalität. Nicht daß sie nur den Rahmen darböte, in den der ganze Reichtum des Wirklichen sich einspannen läßt, sondern sie bildet den alles umfassenden Grund- und Aufriß, den dieser mit seinem Leben sowohl erfüllt wie auch innehält. Die Probe darauf, ob die Anlage seines Systems und die Auswahl seiner leitenden Kategorien geeignet sei, ein gesondertes, durch die Erfahrungswissenschaft vernünftig bearbeitetes Gebiet der Wirklichkeit in seinem eigenen Zusammenhang und in der lebendigen Fülle seiner Momente im einzelnen zu begreifen und darzustellen, hat Hegel schriftstellerisch nur in der Rechtsphilosophie geliefert. " [...]
Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 - 1831), der als wichtigster Vertreter des deutschen Idealismus gilt, behandelt in dem vorliegenden Band die Grundlinien der Philosophie des Rechts.
Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der längst vergriffenen Originalausgabe von 1911.
Georg Wilhelm Friedrich Hegel (1770 - 1831), der als wichtigster Vertreter des deutschen Idealismus gilt, behandelt in dem vorliegenden Band die Grundlinien der Philosophie des Rechts.
Dieses Buch ist ein unveränderter Nachdruck der längst vergriffenen Originalausgabe von 1911.