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§ 113 Abs. 3 BetrVG normiert den Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich bei einem unzureichenden Interessenausgleichsversuch des Arbeitgebers. Dieses Buch wendet sich denjenigen Fragen zu, die mit der konkreten Anwendung des § 113 Abs. 3 BetrVG entstanden sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem detaillierten Herausarbeiten der von § 113 Abs. 3 BetrVG gestellten Anforderungen. Der Autor untersucht aber auch eingehend die jeweiligen Rechtsfolgen der Norm für den Einzelfall. Damit soll erreicht werden, dass die mit einer Betriebsänderung verbundenen Unsicherheiten für die…mehr

Produktbeschreibung
§ 113 Abs. 3 BetrVG normiert den Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich bei einem unzureichenden Interessenausgleichsversuch des Arbeitgebers. Dieses Buch wendet sich denjenigen Fragen zu, die mit der konkreten Anwendung des § 113 Abs. 3 BetrVG entstanden sind. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem detaillierten Herausarbeiten der von § 113 Abs. 3 BetrVG gestellten Anforderungen. Der Autor untersucht aber auch eingehend die jeweiligen Rechtsfolgen der Norm für den Einzelfall. Damit soll erreicht werden, dass die mit einer Betriebsänderung verbundenen Unsicherheiten für die Arbeitnehmer- wie für die Arbeitgeberseite gemindert werden. So können die betroffenen Belegschaftsmitglieder leichter absehen, ob eine gerichtliche Geltendmachung ihrer Abfindungsansprüche Aussicht auf Erfolg hat. Ein Abbau bestehender Zweifel dient aber auch den Arbeitgebern. Diese müssen wegen wechselnder Anforderungen des Marktes Veränderungen auf Betriebsebene rasch planen und durchführen können, ohne sich der Sorge auszusetzen, dass sie eventuell einen Verstoß gegen die Vorgaben des BetrVG begehen, was zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Autorenporträt
Der Autor: Christian Rebel, geboren 1979 in Saalfeld, studierte von 1998 bis 2004 Rechtswissenschaft an der Universität Jena. Im Anschluss arbeitete er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und ist seit 2007 Referendar am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.