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Institutionen sind zeitlich, sachlich und sozial generalisierte Verhaltenserwartungen und bilden als solche die Struktur sozialer Systeme. Insofern - und nur insofern - sind sie möglicher Gegenstand rechtlicher Positivierung. Zugleich sind sie als Strukturkomponenten der Frage nach ihrer Funktion in der Sozialordnung ausgesetzt, die ihrerseits eine gedankliche Kontrolle des Vorgangs der Rechtspositivierung ermöglicht. Auf diesem Zusammenhang beruht unsere These, daß eine Grundrechtsanalyse mit den Mitteln der strukturell-funktionalen Systemtheorie die Grundrechtsdogmatik befruchten könnte.
Aus der Einführung
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Produktbeschreibung
Institutionen sind zeitlich, sachlich und sozial generalisierte Verhaltenserwartungen und bilden als solche die Struktur sozialer Systeme. Insofern - und nur insofern - sind sie möglicher Gegenstand rechtlicher Positivierung. Zugleich sind sie als Strukturkomponenten der Frage nach ihrer Funktion in der Sozialordnung ausgesetzt, die ihrerseits eine gedankliche Kontrolle des Vorgangs der Rechtspositivierung ermöglicht. Auf diesem Zusammenhang beruht unsere These, daß eine Grundrechtsanalyse mit den Mitteln der strukturell-funktionalen Systemtheorie die Grundrechtsdogmatik befruchten könnte.

Aus der Einführung
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Autorenporträt
Niklas Luhmann studierte von 1946-1949 Rechtswissenschaften in Freiburg und arbeitete im Anschluss einige Zeit als Verwaltungsbeamter. Es folgten einige Jahre als Referent an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie als Abteilungsleiter an der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster in Dortmund. 1966 wurde er zum Dr. sc. pol. promoviert, nur fünf Monate später erfolgte die Habilitation in Münster. Luhmann folgte 1968 einem Ruf an die neu gegründete Universität Bielefeld, wo er die Soziologische Fakultät mit aufbaute und wo er bis zu seiner Emeritierung 1993 blieb. Neben Talcott Parsons gilt er als einer der Begründer der soziologischen Systemtheorie und zählt zu einem der einflussreichsten Sozialwissenschaftler des 20. Jahrhunderts.