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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Dienen die Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation? Und wenn ja, wie lassen sich die Übergriffe eingrenzen? An diesen Fragen richtet sich die Arbeit als Richtschnur. Nach der Aufstellung einer Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation folgt eine Darstellung der Genese des unionalen Grundrechtssystems. Auf dieser Grundlage können sodann die Wechselwirkung zwischen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 17, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Dienen die Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation? Und wenn ja, wie lassen sich die Übergriffe eingrenzen? An diesen Fragen richtet sich die Arbeit als Richtschnur. Nach der Aufstellung einer Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation folgt eine Darstellung der Genese des unionalen Grundrechtssystems. Auf dieser Grundlage können sodann die Wechselwirkung zwischen Unionsgrundrechten und der unionalen Kompetenzverteilung untersucht werden. Anschließend werden Lösungsansätze entwickelt, um die identifizierten Usurpationen einzudämmen.Lange galt der von der Europäischen Union gewährleistete Grundrechtsschutz als defizitär. Inzwischen aber werden diese Bedenken abgelöst oder ergänzt durch die Sorge, ein ausufernder Grundrechtsschutz könne die Kompetenzverteilung im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Union zulasten der Erstgenannten dramatisch verschieben. Weil sich im modernen Verfassungsstaat sämtliche Rechtsfragen als relevant für die Grundrechtsverwirklichung der Bürger begreifen lassen, kann die Behauptung notwendigen Grundrechtsschutzes auch dazu dienen, eigene legislative Regelungs- oder judikative Schutzbefugnisse geltend zu machen. Art. 51 der Europäischen Grundrechte Charta tritt dem zwar ausdrücklich entgegen. Seine Wirkmächtigkeit erscheint vielen aber zweifelhaft.
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