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Das Verhältnis zwischen Grundrechten und Privatrecht ist mittlerweile auch internatio¬nal zu einem juristischen Schlüsselthema avanciert. Beispielhaft hervorzuheben ist der iberoamerikanische Rechtskreis, der die deutsche Drittwirkungsdiskussion partiell auf¬gegriffen hat, zugleich aber eigene Lösungswege beschreitet und von sehr unterschied¬lichen rechtstatsächlichen, normtextuellen sowie staatstheoretischen Voraussetzungen geprägt wird.

Produktbeschreibung
Das Verhältnis zwischen Grundrechten und Privatrecht ist mittlerweile auch internatio¬nal zu einem juristischen Schlüsselthema avanciert. Beispielhaft hervorzuheben ist der iberoamerikanische Rechtskreis, der die deutsche Drittwirkungsdiskussion partiell auf¬gegriffen hat, zugleich aber eigene Lösungswege beschreitet und von sehr unterschied¬lichen rechtstatsächlichen, normtextuellen sowie staatstheoretischen Voraussetzungen geprägt wird.
Autorenporträt
Geboren 1958; Studium der Rechtswissenschaften in München; 1991 Promotion; 1997 Habilitation; Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Handelsrecht sowie Rechtsphilosophie an der Universität Augsburg.