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Der Schwerpunkt des ersten Abschnittes dieser Arbeit liegt auf Fragen der Grundrechtsgeltung, der Grundrechtsinterpretation und des Grundrechtswandels. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bedeutung der Entwicklung der Rechtssymbolik, einer Rechtskultur bzw. von verschiedenen Rechtskulturen und ihr Verhältnis zueinander. In einem dritten Untersuchungspunkt behandelt Heinrich Scholler die Gewissensfreiheit, weniger als Grundrecht, sondern mehr als Grundprinzip des modernen Verfassungsrechts.
Als vorläufiges Ergebnis dieser Untersuchung ist das letzte Kapitel anzusehen, das sich mit
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Produktbeschreibung
Der Schwerpunkt des ersten Abschnittes dieser Arbeit liegt auf Fragen der Grundrechtsgeltung, der Grundrechtsinterpretation und des Grundrechtswandels. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Bedeutung der Entwicklung der Rechtssymbolik, einer Rechtskultur bzw. von verschiedenen Rechtskulturen und ihr Verhältnis zueinander. In einem dritten Untersuchungspunkt behandelt Heinrich Scholler die Gewissensfreiheit, weniger als Grundrecht, sondern mehr als Grundprinzip des modernen Verfassungsrechts.

Als vorläufiges Ergebnis dieser Untersuchung ist das letzte Kapitel anzusehen, das sich mit Grundlagen-Fragen der europäischen Rechtsentwicklung beschäftigt. Zwei zentrale europäische Grundrechtsprobleme stehen hier im Mittelpunkt: Die Entwicklung der Europäischen Grundrechtecharta und das gleiche Recht auf Zugang zur Gerichtsbarkeit in Europa stehen hier neben der Globalisierung.
Autorenporträt
Heinrich Scholler wurde 1929 in München geboren. Nach abgeschlossenem Studium der Rechtswissenschaft und Politologie und der darauf folgenden Tätigkeit am Bayerischen VGH habilitierte er 1966. Ab 1971 war er als Professor an der Münchener Juristischen Fakultät tätig. Er wurde 1972 nach Addis Abeba berufen. Ab 1975 setzte er die Lehrtätigkeit in München fort, unterbrochen durch Gastprofessuren in Frankreich, Südkorea, Taiwan und den USA. 1994 wurde er emeritiert. Bisher wurden 51 Monographien publiziert.((Weitere Infos: Abitur in Marburg, Studium von Rechtswissenschaft und politischen Wissenschaften in München und Paris, Promotion 1957, 2. Staatsexamen 1958, Habilitation 1966, Professor in Addis Abeba 1972 - 1975, Vorlesungen an der LMU, Juristische Fakul-tät, und der Hochschule für Politik, 1975, Ruhestand seit 1995. Ehrendoktor Mongo-lei 1999.Gastprofessur an Paris II Sorbonne, Michigan State University/USA, Sung Kyun Kwan Universität/Korea, Mohammed V-Universität/Marokko.))
Rezensionen
"Auf den Leser wartet eine anregende, bereichernde, in jedem Fall lohnende Lektüre." -- Dr. Dr. h.c. Jürgen Harbich, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 21/2010