Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Universität Erfurt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Grundgesetz gilt als Meilenstein deutscher Verfassungsgeschichte. Ursprünglich als Provisorium bis zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung gedacht, ist es schnell zu einem konstituierenden Element des deutschen Staates geworden. In über 60 Jahren Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht ein komplexes System an Grundrechtsinterpretationen entwickelt und somit den Gehalt der Grundrechte umfassend konkretisiert. Im Ergebnis existiert heute nahezu kein Handlungsraum mehr, der nicht durch das Grundgesetz geschützt ist. Was zunächst positiv klingt, ist in der Literatur teilweise auf heftige Kritik gestoßen und hat dem Bundesverfassungsgericht den Vorwurf eingetragen, durch Entscheidungen wie Reiten im Walde oder Sich Berauschen die Banalisierung der Grundrechte voranzutreiben. Die Kritik zielt auf die praktizierte weite Auslegung grundrechtlicher Schutzbereiche und den erweiterten Eingriffsbegriff, der nahezu jedes staatliche Handeln als Eingriff betrachtet. Der Ansatz, die Schutzbereichsbestimmung der Grundrechte durch den engeren Gewährleistungsgehalt zu ersetzen, hat in der Staatsrechtswissenschaft für erhebliche Diskussionen gesorgt. Fraglich ist jedoch, ob dieses Konzept mit dem Grundrechtsverständnis des Grundgesetzes vereinbar ist.
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