Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) erfuhr schon vor seinem Inkrafttreten im Jahr 2017 erhebliche Kritik, insbesondere im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der Nutzer von sozialen Netzwerken. Die Autorin untersucht vor diesem Hintergrund, inwiefern die Netzwerkanbieter zum Schutz der Grundrechte ihrer Nutzer verpflichtet sind und wie effektiv die Nutzer auf der Grundlage von Verfassungsrecht, durch einfachgesetzliche Normen sowie vertragliche Regelungen bei der Nutzung von sozialen Netzwerken in ihren Grundrechten geschützt werden. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Schutz aufgrund der geltenden Rechtslage nur mangelhaft besteht. Im Anschluss macht sie Vorschläge zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes, die sowohl das NetzDG selbst betreffen als auch eine Ausweitung der Grundrechtsbindung der Netzwerkanbieter anregen.