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Lassen sich die in den Grundrechten verbürgten Versprechen von Freiheit, Gleichheit und Teilhabe auch in einem digitalen Zeitalter realisieren? Welche Herausforderungen ergeben sich hierbei für den Rechtsstaat und wie kann es dem Staat gelingen seine sich verändernde Rolle - hin zum Garant für die Freiheitsgewährung des Einzelnen - auszufüllen? Die Arbeit kartiert die durch Informationsasymmetrien und Machtverschiebungen entstehenden praktischen und rechtlichen Herausforderungen der (Grund-)Rechtsverwirklichung in digitalen Kontexten und zeigt verschiedene Handlungsoptionen auf. Zentral ist…mehr

Produktbeschreibung
Lassen sich die in den Grundrechten verbürgten Versprechen von Freiheit, Gleichheit und Teilhabe auch in einem digitalen Zeitalter realisieren? Welche Herausforderungen ergeben sich hierbei für den Rechtsstaat und wie kann es dem Staat gelingen seine sich verändernde Rolle - hin zum Garant für die Freiheitsgewährung des Einzelnen - auszufüllen?
Die Arbeit kartiert die durch Informationsasymmetrien und Machtverschiebungen entstehenden praktischen und rechtlichen Herausforderungen der (Grund-)Rechtsverwirklichung in digitalen Kontexten und zeigt verschiedene Handlungsoptionen auf. Zentral ist hierbei der Vorschlag einer digitalorientierten Feinjustierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Im Ergebnis steht keine neue Grundrechtstheorie, wohl aber eine Orientierung und Feinjustierung, bewährte Argumentations- und Abwägungsmuster auf Sachverhalte in digitalen Kontexten abzustimmen. Dies nicht zuletzt, um der Wirklichkeit gerecht zu werden, die die digitale Transformation hervorbringt.

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Autorenporträt
Sarah Rachut studierte Rechtswissenschaften an der Universität Passau. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung (Prof. Dr. Dirk Heckmann) an der Technischen Universität München und Geschäftsführerin der Forschungsstelle TUM Center for Digital Public Services (CDPS). Während ihrer Promotion wurde sie durch das Graduate Center des Bayerischen Forschungsinstituts für Digitale Transformation gefördert. Gemeinsam mit Dirk Heckmann beriet sie das BayStMWK bei der Entwicklung der bundesweit ersten Rechtsgrundlage für elektronische Fernprüfungen. 2024 wurde sie von Handelsblatt und Possible als Young Leader in GovTech ausgezeichnet.