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Einführung in die deutsche Rechtsgeschichte
Besser könnte ein Einstieg kaum sein: Kurze, pregnante Erläuterungen grundlegender Rechtsbegriffe, deren Kenntnis nicht nur für das Studium des geltenden Rechts, sondern darüber hinaus auch für das der Rechtsgeschichte notwendig sind, schwören den Leser dieses Werkes schnell auf das behandelte Themengebiet ein.
Die anschließenden rechtshistorischen Ausführungen selbst skizzieren die deutsche Rechtsentwicklung, befassen sich dabei jedoch vornehmlich mit Institutionen, die mehrere Epochen überdauert haben, während kurzlebigere Erscheinungen des
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Produktbeschreibung
Einführung in die deutsche Rechtsgeschichte

Besser könnte ein Einstieg kaum sein: Kurze, pregnante Erläuterungen grundlegender Rechtsbegriffe, deren Kenntnis nicht nur für das Studium des geltenden Rechts, sondern darüber hinaus auch für das der Rechtsgeschichte notwendig sind, schwören den Leser dieses Werkes schnell auf das behandelte Themengebiet ein.

Die anschließenden rechtshistorischen Ausführungen selbst skizzieren die deutsche Rechtsentwicklung, befassen sich dabei jedoch vornehmlich mit Institutionen, die mehrere Epochen überdauert haben, während kurzlebigere Erscheinungen des älteren Rechts größtenteils unberücksichtigt bleiben.

Der Autor konzentriert sich hierbei auf Quellen und Grundzüge des Rechts aus den verschiedenen Phasen deutscher Geschichte, beginnend mit der Zeit der Germanen. Besonderer Wert wird auf die Darstellung von Entwicklungen gelegt, welche unser heutiges Rechtssystem maßgeblich beeinflussten. Die Abhandlung schließt mit einer Bestandsaufnahme der momentanen Verfassungswirklichkeit und eröffnet dem Leser so eine umfassende Geschichtsbetrachtung aus einer ganz besonderen Perspektive.
Autorenporträt
Prof. Dr. Andreas Roth ist Inhaber eines Lehrstuhls für Deutsche
Rechtsgeschichte und Bürgerliches Recht an der Universität Mainz. Begründet wurde das Werk von Prof. Dr. Rudolf Gmür ?.

Begründet wurde das Werk von Prof. Dr. Rudolf Gmür †.