Die 1899 erschienene Arbeit »Grundriß des Familienrechts« des österreichischen Juristen Josef Freiherr von Anders (1851-1927) stellt einen wegweisenden Beitrag zum modernen Verständnis des Familienrechts dar.
In seiner dreigeteilten Untersuchung widmet sich von Anders zunächst dem Institut der Ehe, vom Verlöbnis bis zu seiner eventuellen Auflösung. Der zweite Teil handelt vom Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern während im letzten Teil eine Bestandsaufnahme des zeitgenössischen Vormundschaftsrechts vollzogen wird.
In seiner dreigeteilten Untersuchung widmet sich von Anders zunächst dem Institut der Ehe, vom Verlöbnis bis zu seiner eventuellen Auflösung. Der zweite Teil handelt vom Rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern während im letzten Teil eine Bestandsaufnahme des zeitgenössischen Vormundschaftsrechts vollzogen wird.