Dieses Standardwerk der österreichischen Rechtsliteratur liefert allen Studierenden und Praktikern Klarheit im öffentlichen Verfahrensrecht. In der 11. Auflage wurden alle Neuerungen in Rechtsprechung und Lehre, insbesondere im Hinblick auf die
-Verwaltungsstrafgesetznovelle 2018,
-den Bereich der Schulverwaltung und
-die B-VG-Novelle BGBl I 2019/14, eingearbeitet.
Umfassend und mit hohem Praxisbezug werden die Kernbereiche des Verwaltungsverfahrens dargestellt:
-Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG)
-Verwaltungsstrafverfahren einschließlich des Allgemeinen Teils (VStG)
-Verwaltungsvollstreckungsrecht (VVG und EU-VStVG)
-Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (VwGVG) und des Verwaltungsgerichtshofes (VwGG)
Eine sorgfältige, strukturierte und fundierte Aufbereitung der Inhalte samt weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweisen!
-Verwaltungsstrafgesetznovelle 2018,
-den Bereich der Schulverwaltung und
-die B-VG-Novelle BGBl I 2019/14, eingearbeitet.
Umfassend und mit hohem Praxisbezug werden die Kernbereiche des Verwaltungsverfahrens dargestellt:
-Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG)
-Verwaltungsstrafverfahren einschließlich des Allgemeinen Teils (VStG)
-Verwaltungsvollstreckungsrecht (VVG und EU-VStVG)
-Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (VwGVG) und des Verwaltungsgerichtshofes (VwGG)
Eine sorgfältige, strukturierte und fundierte Aufbereitung der Inhalte samt weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweisen!
"Es besticht durch einen soliden Aufbau, bei dem der Leser Schritt für Schritt in die Materie eingeführt wird und auch eine ordentliche Detailtiefe gegeben ist. Besonders gut ist die übersichtliche Struktur des Buches, welche den Inhalt in verständlicher Weise darstellt." (Juristl - Zeitung der Fakultätsvertretung Jus Nr. 3/2019)
"Beinahe jedes Auslegungsargument wird mit einem Judikat oder auch einer an anderer Stelle ausführlich dargelegten Literaturmeinung belegt." (S&R - Schule und Recht 1/2019, Christoph Hofstätter)
"Das gegenständliche Werk ist in seiner Breite der Ausführungen als auch in seinem Tiefgang nach wie vor konkurrenzlos." (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 2/2020, Rainer Wolfbauer)
"Beinahe jedes Auslegungsargument wird mit einem Judikat oder auch einer an anderer Stelle ausführlich dargelegten Literaturmeinung belegt." (S&R - Schule und Recht 1/2019, Christoph Hofstätter)
"Das gegenständliche Werk ist in seiner Breite der Ausführungen als auch in seinem Tiefgang nach wie vor konkurrenzlos." (AnwBl - Österr. Anwaltsblatt Nr. 2/2020, Rainer Wolfbauer)