Die allmähliche Entwicklung der Beziehungen zwischen den Staaten, die Internationalisierung der Produktion, der freie Warenverkehr, die Überwindung der bestehenden Hindernisse für die Sicherstellung des Kapitalabflusses schufen die Voraussetzungen für die Entwicklung gemeinsamer Koordinationsstandards in dem betreffenden Bereich. Die Durchführung der außenwirtschaftlichen Tätigkeit implizierte natürlich die Schaffung vertraglicher Beziehungen in dem betreffenden Bereich.Die Unterschiede in den Normen des nationalen Rechtssystems behinderten ernsthaft die ordnungsgemäße Entwicklung des internationalen Handels, da die durch die nationale Gesetzgebung gesetzten Normen nicht immer ordnungsgemäß geregelt werden konnten und natürlich wurden in diesem Fall Konflikte als unvermeidlich angesehen.Deshalb wurde die Beseitigung der bestehenden Hindernisse allmählich zu einem fatalen Problem und wurde zum Gegenstand einer separaten Studie im Rahmen dieses Buches.