Die Schaffung der Räte für die Gleichstellung der Generationen führte zu einer Diversifizierung der Funktionen und Kompetenzen der kantonalen Ämter für den Schutz der Rechte, deren Rechtsnatur es war, sich nur um die individuellen und kollektiven Rechte von Kindern und Jugendlichen zu kümmern. Diese Schaffung führte zum Verlust des Begriffs der Spezialisierung im System, der irgendwann eine Funktionalität ermöglichte, die sich nur auf die absolut vorrangige Altersgruppe bezog, insbesondere in Situationen der Gefährdung oder Mehrfachgefährdung.
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