Das Menschenrecht, in einer ökologisch ausgewogenen Umwelt zu leben, muss angesichts der historischen Kämpfe und Errungenschaften, die zu diesem Recht geführt haben, das nun ausdrücklich in der Verfassung der Föderativen Republik Brasilien von 1988 geschützt ist, stets respektiert werden. Die Achtung der Umwelt ist die Pflicht eines jeden Einzelnen und kann nur durch die Einhaltung der Umweltgesetze und ihrer Einrichtungen erreicht werden. Mögliche Rückschritte in der Umwelt müssen anhand des brasilianischen Verfassungssystems analysiert werden, das die Pflicht zum ökologischen Gleichgewicht und das Verbot von Rückschritten im Umweltschutz vorschreibt. In diesem Sinne dürfen wir die soziale und ökologische Funktion des Eigentums und den Grundsatz des Rückschrittsverbots beim Schutz sozialer und ökologischer Rechte nicht aus den Augen verlieren, da wir sonst immer wieder "Krisen" und lebensgefährlichen Einzelwillen ausgesetzt sind.