Grundstücke vererben und verschenken - kaum ein Thema, das im Steuerrecht so intensiv d- kutiert wird wie dieses. Der mit Spannung erwartete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 vom 07.11.2006 hat nun wie erwartet die Wende eingeläutet: Die erhebliche Begünstigung der unentgeltlichen Übertragung von Grundstücken bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist v- fassungswidrig. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen - mit Grundstückswerten, die annähernd den Verkehrswerten entsprechen. Ungewiss ist, ab wann die neuen Regelungen angewendet werden sollen. Die politische Disk- sion geht in die Richtung, eine Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft zu setzen. Derzeit ist ungewiss, in welchem Maße und Umfang auch das Erbschaftsteuergesetz durch Sch- fung neuer Freibeträge, anderer Steuersätze usw. verändert wird. Insbesondere soll als Ausgleich für den höheren Ansatz des Grundstückswerts eine günstigere Freibetragsregelung für selbst bewohnte Eigenheime geschaffen werden. Ob dann im Ergebnis die alte oder die neue Gesetz- fassung günstiger ist, wird vom Einzelfall abhängen. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber diese Vorgaben umsetzt.