Die Grundbesitzbewertung hat sich bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 1996 grundlegend geändert. Die alten Einheitswerte sind nicht mehr anzuwenden; vielmehr gelten neue Grundbesitzwerte, die ab 1997 auch für die Grunderwerbsteuer maßgeblich sind. Die neuen Grundbesitzwerte werden von den Finanzämtern nur dann festgestellt, wenn sie für die Erbschaft- oder die Grunderwerbsteuer benötigt werden. Steuerpflichtige und ihre Berater können also nicht mehr, wie in der Vergangenheit, auf vorhandene Werte zurückgreifen. Sie sind vielmehr z.B. im Vorfeld einer Schenkung gezwungen, den Grundbesitzwert selbst zu berechnen, wenn sie wissen wollen, was an Schenkungsteuer anfällt. Hier hilft das Buch weiter. Der Leser erfährt alles über die Bewertung unbebauter Grundstücke mit Hilfe des Bodenrichtwerts.