Das Tiroler Grundverkehrsgesetz (TGVG) von 1996 wird von Europarechtsexperten seit Jahren massiv kritisiert. Europarechtlich, aber auch politisch motivierter Zankapfel zwischen Landesregierung und Europäischer Union ist im Besonderen der Bereich des Land- und Forstwirtschaftlichen Grundverkehrs, dem spätestens seit dem Vorabentscheidungsverfahren des EuGH in der Rechtssache Ospelt (C-452/01) auch vermehrt mediales Interesse zukommt. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich intensiv mit der Novellierung des TGVG aus dem Jahr 2005, indem sowohl verfassungs- als auch europarechtlich relevante Problembereiche aufgezeigt werden, die den Widerstreit von nationalen bzw regionalen Interessen (Stichwort: Bauernland in Bauernhand) mit europarechtlichen Verpflichtungen, wie der Gewährleistung von Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit, veranschaulichen. Die vor allem aus europarechtlicher Sicht kritikwürdigen Bestimmungen der Novelle von 2005 waren letzten Endes der Grund für die im Juli 2009 verabschiedete aktuelle Gesetzesänderung: ein erneuter (fruchtloser?) Versuch, das TGVG europarechtskonform zu gestalten.