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Die Teildisziplin "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" verdankt ihr Werden seit 1918 vor allem einem Fritz Schmidt, einem Helpenstein, einem Findeisen. Alle drei weilen nicht mehr unter uns, aber ihre Arbeit verpflichtet uns zum weiteren Ausbau dieser Disziplin. Daß dieser Ausbau nicht so schnell vorangeht, wie zu wünschen wäre, dürfte wohl mit auf den Umstand zurückzuführen sein, daß von dem Forscher neben vollständiger Beherrschung der betriebswirtschaftlichen Materie auch gediegene steuerrechtliehe Kenntnisse verlangt werden müssen. Auch im Ausland hat die betriebswirtschaftliehe…mehr

Produktbeschreibung
Die Teildisziplin "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" verdankt ihr Werden seit 1918 vor allem einem Fritz Schmidt, einem Helpenstein, einem Findeisen. Alle drei weilen nicht mehr unter uns, aber ihre Arbeit verpflichtet uns zum weiteren Ausbau dieser Disziplin. Daß dieser Ausbau nicht so schnell vorangeht, wie zu wünschen wäre, dürfte wohl mit auf den Umstand zurückzuführen sein, daß von dem Forscher neben vollständiger Beherrschung der betriebswirtschaftlichen Materie auch gediegene steuerrechtliehe Kenntnisse verlangt werden müssen. Auch im Ausland hat die betriebswirtschaftliehe Steuerlehre Bedeutung erlangt. So spricht man in Frankreich von einer science de Ja fiscalite des entreprises, in England von dem fiscal management, in der Schweiz hat vor kurzem Adolf Graf eine nicht uninteressante Arbeit über die "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre" veröffentlicht und in Italien, wo noch eine zweckmäßige Bezeichnung für die Teildisziplin fehlt, dürften vor allem die vor kurzem erschienenen Bücher von Prof. Rag. Francesco Martinenghi als Bahnbrecher anzusehen sein. Die nächsten Jahre müssen die beiden Gebiete der Teildisziplin, die wir als a) nationale Steuerbetriebslehre und b) internationale Steuerbetriebslehre ansprechen können, weiterbringen, denn, wenn wir auch nicht leben, um Steuern zu zahlen, wenn auch die Betriebe nicht in erster Linie für den Steuerfiskus existieren, die Steuer als Kostenfaktor und Gewinn beteiligungsfaktor der Betriebe wird an Bedeutung nicht abnehmen, vielleicht aber sogar noch steigen. Die Praxis wird vor allem Interesse für die Forschungsergebnisse der unationalen" Steuerbetriebslehre haben. Ewald Aufermann Verzeichnis der Abkürzungen AktG = Aktiengesetz AO = Abgabenordnung BetrPr Betriebsprüfung BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis BuchfV Verordnung über die Buchführung der Handwerker usw.
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