Heinrich Brunner gilt als einer der Begründer der historisch-germanischen Rechtswissenschaft. So waren die "Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte" lange Zeit bestimmend für die Disziplin und haben diese nachhaltig geprägt. Brunner geht dabei chronologisch vor und unterteilt den Stoff zunächst nach Perioden. So wendet er sich im ersten Teil des Werkes der Rechtsentwicklung bis zur Aufnahme der fremden Rechte zu. Zunächst widmet er sich dem öffentlichen Recht und behandelt die germanische Zeit, die fränkische Zeit sowie die Zeit des deutschen Reiches bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Das…mehr
Heinrich Brunner gilt als einer der Begründer der historisch-germanischen Rechtswissenschaft. So waren die "Grundzüge der deutschen Rechtsgeschichte" lange Zeit bestimmend für die Disziplin und haben diese nachhaltig geprägt. Brunner geht dabei chronologisch vor und unterteilt den Stoff zunächst nach Perioden. So wendet er sich im ersten Teil des Werkes der Rechtsentwicklung bis zur Aufnahme der fremden Rechte zu. Zunächst widmet er sich dem öffentlichen Recht und behandelt die germanische Zeit, die fränkische Zeit sowie die Zeit des deutschen Reiches bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert. Das Privatrecht wird für diese Zeitspanne ohne eine weitere Periodisierung behandelt. Der zweite Teil untersucht schließlich die Rechtsentwicklung seit der Aufnahme der fremden Rechte und geht dabei insbesondere auf das Staatsrecht ein. Das Werk erfreute sich großer Beliebtheit und wurde mehrfach neu aufgelegt; die vorliegende dritte Auflage erschien 1908 und enthält einige Ergänzungen.
»Rechtshistoriker, * 21.6.1840 Wels (Oberösterreich), ¿ 11.8.1915 Bad Kissingen. (katholisch) Durch H. Siegel während des Wiener Studiums der deutschen Rechtsgeschichte zugeführt und im Institut für österreichische Geschichtsforschung unter Th. Sickel vor allem in den historischen Hilfswissenschaften ausgebildet, gelangte Brunner früh auf die ihn bestimmende Lebensbahn: mit scharfer, juristischer Präzision die Tatsachen der germanisch-deutschen Rechtsentwicklung zu untersuchen und darzustellen. Die ersten größeren Arbeiten sind ganz von der Wiener Schule bestimmt. Als Stipendiat erweiterte Brunner 1864 bei G. Waitz sein Blickfeld nach der verfassungsgeschichtlichen Seite, habilitierte sich 1865 in Wien, wurde im folgenden Jahr außerordentlicher, 1868 ordentlicher Professor in Lemberg und 1870 in Prag. Der Ruf nach Straßburg (1872) entrückte ihn endgültig seiner österreichischen Heimat; 1874 wurde er C. G. Homeyers Nachfolger als Rechtshistoriker in Berlin, wo er fortan blieb und bis zu seinem Tode eine reiche literarische und Lehrtätigkeit entfaltete. Souveräne Stoffbeherrschung und juristische Systematik ließen Brunner zum eigentlichen Begründer der historisch-germanischen Rechtswissenschaft werden. Die durch die romanistische Richtung der historischen Schule (K. F. von Savigny, B. Windscheid) ausgebildete juristische Präzision übertrug er auf die germanistische Schwesterwissenschaft. Sie verleitete ihn aber zugleich, im Zeitgeist des jungen Bismarckschen Reiches das Rechtssystem eines modernen Staates auf die losen Gebilde der germanischen Zeit zu übertragen. Die später auch in der deutschen Rechtsgeschichte hervortretende positivistische Richtung ist bei Brunner jedoch gemildert durch seine allgemeinhistorische Schulung. Mehr als die z.T. überholten Einzelabhandlungen haben seine umfassende ¿Deutsche Rechtsgeschichte¿ (Band 1, 1887, Band 2, 1892) und seine ¿Grundzüge¿ die historische Forschung dauerhaft bestimmt und dem Fach sein ¿klassisches¿ Gepräge gegeben, das noch heute, teilweise allerdings auf Kosten der tieferen Verbindung mit der allgemeinen Geschichtsforschung, der juristischen Germanistik die Richtung weist.« Bader, Karl Siegfried, in: Neue Deutsche Biographie 2 (1955), S. 682
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