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Auch eine noch so genaue Kenntnis der Gesetzestexte reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (eventuell) lückenhaften oder überschießenden Regelungen sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur zur neuerlich gestellten…mehr
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Auch eine noch so genaue Kenntnis der Gesetzestexte reicht für die juristische Arbeit nicht aus. Die unvermeidliche Distanz zwischen konkretem Fall einerseits und generell-abstrakten Normen andererseits macht eine Interpretation unumgänglich. Dabei bedarf es einer gelegentlich durchaus aufwändigen methodischen Vorgangsweise. Darüber soll hier Auskunft gegeben werden. Die Schwerpunkte liegen bei der Auslegung von Rechtsnormen, bei der Arbeit mit (eventuell) lückenhaften oder überschießenden Regelungen sowie bei der Arbeit mit Präjudizien, also mit Vorjudikatur zur neuerlich gestellten Rechtsfrage. Genauer zur Sprache kommen auch die Besonderheiten europarechtskonformer Rechtsfindung einschließlich ihrer Grenzen.Das Buch wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaften wie auch an praktisch tätige Juristen.
Produktdetails
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- UTB basics Nr.2782
- Verlag: Facultas / UTB
- 4., überarb. Aufl.
- Seitenzahl: 162
- Erscheinungstermin: 17. Juli 2023
- Deutsch
- Abmessung: 182mm x 122mm x 20mm
- Gewicht: 178g
- ISBN-13: 9783825261450
- ISBN-10: 382526145X
- Artikelnr.: 68297794
- Herstellerkennzeichnung
- UTB GmbH
- Industriestr. 2
- 70565 Stuttgart
- www.utb.de
- +49 (0711) 7829555-0
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- Industriestr. 2
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Dr. Peter Bydlinski ist o. Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz sowie Universitätsprofessor am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
Vorwort zur 4. Auflage5Vorwort zur 1. Auflage7Abkürzungsverzeichnis13Ausgewählte Literaturhinweise15A. Einleitung: Was ist und wozu betreibt man juristische Methodenlehre?17I. Begriff und Aufgabe17II. Die Notwendigkeit der Methodenlehre18III. Gegenmodelle20IV. Methodenlehre für die Rechtsanwendung überhaupt oder für einzelne Rechtsgebiete?24B. Die Auslegung (im engeren Sinn)27I. Die wörtliche ("grammatische") Auslegung271. Vorklärungen272. Das Demonstrationsbeispiel273. Das Auslegungsmaterial284. Der einfache Fall und die schlichte Subsumtion28II. Die systematisch-logische Auslegung321. Das Auslegungsmaterial322. Beispiele33III. Die historische (subjektive) Auslegung351. Der Streit um das "subjektive" oder "objektive" Auslegungsziel352. Das Auslegungsmaterial363. Beispiel 578 ABGB384. Wer ist "der Gesetzgeber"?41IV. Die objektivteleologische Auslegung431. "Objektiver Zweck"?432. Das Grundschema443. Die teleologisch-systematische Auslegung464. Die Auslegung entsprechend der "Natur der Sache"505. Auslegung mit Hilfe eines argumentum ad absurdum526. Auslegung entsprechend vorrangigem Recht (vor allem Verfassungsrecht) und Normkollision567. Die rechtsvergleichende Auslegung598. Die Bedeutung ökonomischer Gesichtspunkte bei der Auslegung61V. Das junge Phänomen der europarechtskonformen Auslegung631. Ausgangslage632. Anwendungsprobleme an einem konkreten Beispiel64VI. Die Auslegung von Einheitsrecht68VII. Die Auslegung in besonders schwierigen Fällen691. Merkmale692. Komplexe Streitfragen und juristische Theorien713. Veranschaulichung an einem Beispiel (mit Ausführungen zu Rechtsprinzipien und deren Kollision)74C. Die ergänzende Rechtsfortbildung (vor allem Analogie und Reduktion)81I. Grundlagen811. Das Verhältnis zur Auslegung im engeren Sinn812. Der "allgemeine negative Satz"843. Die Gesetzeslücke86II. Analogie und Umkehrschluss901. Die angebliche "Schaukel"902. Arten des Analogieschlusses943. Die Größenschlüsse als verstärkte Unterarten der Analogie96III. Die teleologische Reduktion (Restriktion)97IV. Die Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze991. Allgemeines992. Ermittlung und Beschaffenheit von Prinzipien1003. Die Prinzipienlücke1034. Beispiele104D. Der Rang der Rechtsfindungsmethoden109I. Die abstrakte Rangfrage1091. Das übliche pragmatische Vorgehen1092. Die theoretische Rechtfertigung der Rangfrage1113. Abweichende Modelle112II. Notwendige Modifikationen1131. Die Lex-lata-Grenze im Speziellen1132. Die Hinausschiebung der Lex-lata-Grenze durch "Funktionswandel"1173. Konkretisierung von Generalklauseln119III. Besondere Vorrangstellung der europarechtskonformen Auslegung?122E. Die Bedeutung von "Richterrecht" und seine Anwendung123I. Das Phänomen und seine faktische Bedeutung123II. Der Streit um die rechtliche Bedeutung des Richterrechts (mit Überlegungen zum Gewohnheitsrecht)1271. Grundsätzliche Positionierungen1272. Richterrecht und Gewohnheitsrecht1303. Der Vorrang des Gesetzesrechts132III. Unterschiedliche Ansätze zur beschränkten Bindungskraft des Richterrechts135IV. Die Lehre von der subsidiären Bindungskraft136V. Praktische Konsequenzen144VI. Einige Einzelheiten146VII. Rechtsprechungsänderung als isoliertes Problem?149Stichwortverzeichnis159
Vorwort zur 4. Auflage5Vorwort zur 1. Auflage7Abkürzungsverzeichnis13Ausgewählte Literaturhinweise15A. Einleitung: Was ist und wozu betreibt man juristische Methodenlehre?17I. Begriff und Aufgabe17II. Die Notwendigkeit der Methodenlehre18III. Gegenmodelle20IV. Methodenlehre für die Rechtsanwendung überhaupt oder für einzelne Rechtsgebiete?24B. Die Auslegung (im engeren Sinn)27I. Die wörtliche ("grammatische") Auslegung271. Vorklärungen272. Das Demonstrationsbeispiel273. Das Auslegungsmaterial284. Der einfache Fall und die schlichte Subsumtion28II. Die systematisch-logische Auslegung321. Das Auslegungsmaterial322. Beispiele33III. Die historische (subjektive) Auslegung351. Der Streit um das "subjektive" oder "objektive" Auslegungsziel352. Das Auslegungsmaterial363. Beispiel 578 ABGB384. Wer ist "der Gesetzgeber"?41IV. Die objektivteleologische Auslegung431. "Objektiver Zweck"?432. Das Grundschema443. Die teleologisch-systematische Auslegung464. Die Auslegung entsprechend der "Natur der Sache"505. Auslegung mit Hilfe eines argumentum ad absurdum526. Auslegung entsprechend vorrangigem Recht (vor allem Verfassungsrecht) und Normkollision567. Die rechtsvergleichende Auslegung598. Die Bedeutung ökonomischer Gesichtspunkte bei der Auslegung61V. Das junge Phänomen der europarechtskonformen Auslegung631. Ausgangslage632. Anwendungsprobleme an einem konkreten Beispiel64VI. Die Auslegung von Einheitsrecht68VII. Die Auslegung in besonders schwierigen Fällen691. Merkmale692. Komplexe Streitfragen und juristische Theorien713. Veranschaulichung an einem Beispiel (mit Ausführungen zu Rechtsprinzipien und deren Kollision)74C. Die ergänzende Rechtsfortbildung (vor allem Analogie und Reduktion)81I. Grundlagen811. Das Verhältnis zur Auslegung im engeren Sinn812. Der "allgemeine negative Satz"843. Die Gesetzeslücke86II. Analogie und Umkehrschluss901. Die angebliche "Schaukel"902. Arten des Analogieschlusses943. Die Größenschlüsse als verstärkte Unterarten der Analogie96III. Die teleologische Reduktion (Restriktion)97IV. Die Anwendung allgemeiner Rechtsgrundsätze991. Allgemeines992. Ermittlung und Beschaffenheit von Prinzipien1003. Die Prinzipienlücke1034. Beispiele104D. Der Rang der Rechtsfindungsmethoden109I. Die abstrakte Rangfrage1091. Das übliche pragmatische Vorgehen1092. Die theoretische Rechtfertigung der Rangfrage1113. Abweichende Modelle112II. Notwendige Modifikationen1131. Die Lex-lata-Grenze im Speziellen1132. Die Hinausschiebung der Lex-lata-Grenze durch "Funktionswandel"1173. Konkretisierung von Generalklauseln119III. Besondere Vorrangstellung der europarechtskonformen Auslegung?122E. Die Bedeutung von "Richterrecht" und seine Anwendung123I. Das Phänomen und seine faktische Bedeutung123II. Der Streit um die rechtliche Bedeutung des Richterrechts (mit Überlegungen zum Gewohnheitsrecht)1271. Grundsätzliche Positionierungen1272. Richterrecht und Gewohnheitsrecht1303. Der Vorrang des Gesetzesrechts132III. Unterschiedliche Ansätze zur beschränkten Bindungskraft des Richterrechts135IV. Die Lehre von der subsidiären Bindungskraft136V. Praktische Konsequenzen144VI. Einige Einzelheiten146VII. Rechtsprechungsänderung als isoliertes Problem?149Stichwortverzeichnis159