Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Fachhochschule Lausitz, Veranstaltung: Beteiligungscontrolling, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine spezielle Form des Unternehmenszusammenschlusses ist der Konzern, dessen Hauptmerkmal darin besteht, dass rechtlich selbstständige Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung und/oder dem beherrschenden Einfluss einer Muttergesellschaft zusammengefügt werden. Um nun die wirtschaftlichen Verhältnisse solcher Unternehmensverbindungen hinreichend beurteilen zu können, genügen die Einzelabschlüsse der zum Konzern gehörenden Unternehmen nicht mehr, um der Öffentlichkeit sowie den Gläubigern ein realistisches Abbild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in ausreichender Form aufzuzeigen. Der Konzernabschluss nach deutschem Recht soll die Einzelabschlüsse der betreffenden Unternehmen nicht ersetzen, sondern vielmehr als ergänzendes Informationsinstrument dienen. Er soll zum einen der Konzernführung helfen einen Überblick zu wahren, um den tatsächlichen Umständen entsprechende Entscheidungen treffen zu können, und zum anderen die Lage und Entwicklung des Konzerns in besonderer Weise würdigen. Des Weiteren ist der Konzernabschluss Grundlage zahlreicher Anlageentscheidungen, so dass dieser den Anlegern essentielle Informationen zur Unternehmensentwicklung liefert. Ein weiterer Aspekt ist, dass der Konzernabschluss Fremdkapitalgebern Informationen über die Bonität des Schuldners in der Gesamtheit aufzeigt, obwohl sich der Anspruch immer nur gegen das einzelne Unternehmen richtet. Somit kann eventuellen Insolvenzrisiken aus dem Verbund heraus vorgebeugt werden. Zu guter letzt sind auch Mitarbeiter, Tarifpartner, Konsumenten, Lieferanten usw. an der Entwicklung des Konzerns interessiert, um weitere Entscheidungen treffen können.
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