Im Allgemeinen gibt es keine einheitliche Definition des Wortes "Verbrechen", die alle Meinungsschattierungen befriedigen würde, da es offensichtlich so viele Definitionen von "Verbrechen" gibt, wie es Personen gibt, die sich auf die eine oder andere Weise mit Moral, Verbrechen, Strafrecht und dem Strafprozess beschäftigen. Zu diesen Personen gehören Strafrechtslehrer, Kriminologen, Pönologen, Soziologen, Anthropologen, Richter, Polizisten, Strafrechtspraktiker und sogar Geistliche und Atheisten. Die Versuche, eine Arbeitsdefinition des Strafrechts zu erstellen, stießen auf Akzeptanzprobleme. Die gelehrten Autoren Smith und Hogan haben uns in ihrem Buch1 vor der Frustration und Vergeblichkeit gewarnt, die mit dem Versuch einhergehen, den Gegenstand eines bestimmten Rechtsgebiets zu definieren. Das Ausmaß dieser Frustration ist noch offensichtlicher und ausgeprägter bei dem Versuch, "Verbrechen" zu definieren. So hat Prof. A.A. Adeyemi darauf hingewiesen, dass: "Obwohl das Strafrecht in den menschlichen Gemeinschaften seit mehreren Jahrhunderten in Kraft ist, haben sich die Juristen bisher noch nie auf eine zufriedenstellende Definition des Begriffs "Verbrechen" geeinigt."