"Das Betätigungsfeld moderner Unternehmungen ist häufig nicht mehr auf das Ho heitsgebiet des Sitzstaates beschränkt. Wird dieses aber verlassen, so treten regelmäßig außer dem Heimatstaat noch fremde Staaten als Steuergläubiger auf. Der Betrieb wird dadurch Objekt einer internationalen Besteuerung." Mit diesen Sätzen begründete be reits die Gesamt-Einführung 1969 die Notwendigkeit, das Lehrwerk "Betrieb und Steuer" mit einem Fünften Buch zu komplettieren. Vor sechs Jahren habe ich das erste Konzept für die damit zusammenhängenden Er örterungen der Grundzüge des Außensteuerrechts erstellt. Die erhebliche Lehr- und Prüfungsbelastung eines großen Lehrstuhls an einer großen Universität, die wegen der zahlreichen Steuerrechtsänderungen unbedingt erforderlichen Ajournierungsarbeiten an den ersten drei Büchern des Lehrwerks und die Herstellung des Vierten Buches sind die Hauptgründe dafür, daß die Arbeit nicht zügiger voranging; es bed urfte eines vor lesungsfreien Semesters, für dessen Gewährung ich dem Wissenschaftsminister und meiner Fakultät herzlich danke, um das Projekt endlich 1981 realisieren zu können.
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