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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Das iranische Recht stellt sich heute als eine Mischung zwischen traditionellem Gewohnheitsrecht, unkodifiziertem islamischen Recht und positivem, staatlich gesetztem Recht dar, ist also durch Rechtspluralismus gekennzeichnet . Iran ist ein islamisches Land, in dem seit über 1400 Jahren Islam herrscht. Die islamische Weltanschauung, die hauptsächlich aus Koran und anderen theologischen Büchern zu interpretieren sind, wurde in Laufe der…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Das iranische Recht stellt sich heute als eine Mischung zwischen traditionellem Gewohnheitsrecht, unkodifiziertem islamischen Recht und positivem, staatlich gesetztem Recht dar, ist also durch Rechtspluralismus gekennzeichnet .
Iran ist ein islamisches Land, in dem seit über 1400 Jahren Islam herrscht. Die islamische Weltanschauung, die hauptsächlich aus Koran und anderen theologischen Büchern zu interpretieren sind, wurde in Laufe der vergangen 1400 Jahre ein großer Teil der Iranischen Rechtsgeschichte geworden. Die Regelungen des Islam sind als Norm oder Gewohnheitsrecht zu sehen. Diese Regelungen sind Teil des Alltagslebens der Iraner und werden seit Jahren praktiziert.
In der Monarchischen Geschichte des Iran gab es keine exekutive oder Judikative.
Der Monarch bzw. König war der allmächtigste Gesetzgeber für Adler und Untertanen. Die Konflikte und Streiten zwischen Untertanten waren in traditionelle islamische Gerichte, also nach Koran durch einen islamischen Richter zu lösen.
Seit den 20er2 Jahren des letzten Jahrhunderts, ist im Iran das traditionelle islamische Gericht abgeschafft worden. Das erste bürgerliche Buch war eine Mischung von französischem und belgischem Zivilbuch mit islamischen Regelungen. Im Laufe des Jahres und vor allem nach der islamischen Revolution im Jahre 1979 wurden die islamischen Regelungen von größerer Bedeutung, so dass das heutige Zivilgesetzbuch als islamisch- iranisches Zivilgesetzbuch zu bezeichnen ist.
Somit ist Koran als einzige Rechtsquelle des iranischen Zivilgesetzbuches zu sehen.
Das Iranische Rechtssystem ist Religionsabhängig und könnte sich nicht von dem islamischen Recht ausweichen. Also alle wichtigsten Gesetze sind aus dem Koran zu interpretieren. Wenn der Gesetzgeber beispielsweise keine Rechtsquellen aus dem Koran oder andere theologisch anerkannten Bücherfinden kann, dann hat er nach dem Ermessen zu entscheiden. Dieser Ermessenspielraum ist auch von islamischen erste schiitische Imam .
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