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Das Werk vermittelt eine Übersicht über das schweizerische Immaterialgüterrecht (Patentrecht, Markenrecht, Muster- und Modellrecht, Urheberrecht, Informatikrecht [Computerprogramme, Topografien] Nachbarrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs).
Der Autor hat 1996 in zweiter Auflage eine umfassende Gesamtschau des schweizerischen Immaterialgüterrechts in französischer Sprache aufgelegt (Manuel du droit suisse des biens immatériels). Die freundliche Aufnahme, die dieses Werk auch in der deutschen Schweiz gefunden hat, hat den Verlag bewogen, eine Kurzfassung herauszugeben, und zwar sowohl in…mehr

Produktbeschreibung
Das Werk vermittelt eine Übersicht über das schweizerische Immaterialgüterrecht (Patentrecht, Markenrecht, Muster- und Modellrecht, Urheberrecht, Informatikrecht [Computerprogramme, Topografien] Nachbarrecht, Recht des unlauteren Wettbewerbs).

Der Autor hat 1996 in zweiter Auflage eine umfassende Gesamtschau des schweizerischen Immaterialgüterrechts in französischer Sprache aufgelegt (Manuel du droit suisse des biens immatériels). Die freundliche Aufnahme, die dieses Werk auch in der deutschen Schweiz gefunden hat, hat den Verlag bewogen, eine Kurzfassung herauszugeben, und zwar sowohl in französischer als auch in deutscher Sprache. Letzteres scheint besonders angezeigt, weil seit dem Erscheinen des letzten Kurzlehrbuchs von Patrick Troller schon über 10 Jahre verstrichen sind und im Moment keine aus der Feder eines einzelnen Autors stammende zusammenfassende Übersicht über das gesamte schweizerische Immaterialgüterrecht in deutscher Sprache auf dem Markt ist.

Das Werk ist aus dem Französischen übersetzt. Es soll auch dem Nichtspezialisten, der eine Antwort auf bestimmte Fragen des schweizerischen Immaterialgüterrechts sucht, helfen, diese rasch zu finden; es soll aber auch dem Interessierten, der sich in das Immaterialgüterrecht einarbeiten will, ermöglichen, sich solide Grundkenntnisse anzueignen.

In der Struktur und der Numerierung der einzelnen Paragraphen und Untertitel folgt das Werk dem "Manuel", damit jener, der erschöpfende Auskunft sucht, diese dort auf einfache Art auffinden kann.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichts und der Eidgenössischen Rekurskommission für Geistiges Eigentum wurde bis Ende 1999 berücksichtigt.
Autorenporträt
Dr. Kamen Troller ist Rechtsanwalt in Genf.