Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Strafprozessrechts ist seit neuestem Sache des Bundes (Art. 123 BV). Ein erster Vorentwurf zu einer gesamtschweizerischen Strafprozessordnung liegt bereits vor. Da Strafprozessrecht aber letztlich nichts anderes als konkretisiertes Verfassungsrecht ist, wird auch eine formelle Vereinheitlichung der bisher in 29 Erlassen geregelten Materie zu keinen grundlegenden Änderungen führen.
Insofern hat das Lehrbuch "Grundzüge des Strafprozessrechts" nichts an Aktualität verloren. Die vollständige Neubearbeitung zeigt die Entwicklungen der vergangenen Jahre auf und gibt den derzeitigen Stand von Lehre und Rechtsprechung umfassend wieder. Das Buch soll in diesem Sinn Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, aber auch Anwälten und Anwältinnen bei ihrem täglichen Umgang mit dem Strafprozess behilflich sein.
Insofern hat das Lehrbuch "Grundzüge des Strafprozessrechts" nichts an Aktualität verloren. Die vollständige Neubearbeitung zeigt die Entwicklungen der vergangenen Jahre auf und gibt den derzeitigen Stand von Lehre und Rechtsprechung umfassend wieder. Das Buch soll in diesem Sinn Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, aber auch Anwälten und Anwältinnen bei ihrem täglichen Umgang mit dem Strafprozess behilflich sein.