Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,3, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Veranstaltung: Ver- und Entsorgungswirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Beginn der Liberalisierung des Strommarktes im Jahr 1998 sind massive Veränderungen in der Rechtslandschaft der Energiewirtschaft zu beobachten.Sowohl die Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes, die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, als auch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz seien hier nur als die einschneidensten Beispiele genannt.Aus einem einstmals nationalen Markt erwuchs die Herausforderung für die zahlreichen deutschen Versorgungsunternehmen, nunmehr auf einem europäischen Markt bestehen zu müssen mit dem gleichzeitigen politischen Druck, die Strom- und Gaspreise drastisch zu senken.Sind die Preise für Strom nach der Liberalisierung in Deutschland erwartungsgemäß zunächst gefallen, so hat bis heute wieder ein Angleich auf das Preisniveau von vor 1998 stattgefunden. Nach Aussage von Michael Nickel (Leiter des VDEW-Bereichs "Markt und Daten") verminderten sich die Preise, welche die Haushalte für ihren Strombezug im Jahr 2000 zahlten im direkten Vergleich zu 1998 um knapp ein Fünftel.Seit dem sind die staatlichen Belastungen in Bezug auf den Strompreis stark gestiegen. Laut Michael Nickel sei der Strompreis für Haushalte ohne gestiegene Staatslasten 2004 noch um 16 Prozent günstiger als 1998. Ebenso führt er auf, dass seit der Liberalisierung die Staatslasten auf den Strompreis insgesamt verfünffacht wurdenDa sich der von der Politik versprochene Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt nicht in Form einer hohen Wechselrate der Kunden einstellte und die Politik dies auf das blockierende Verhalten einiger Netzbetreiber zurückführt, steht nun der Energiewirtschaft mit dem so genannten "legal Unbundling", der gesellschaftsrechtlichen Trennung von Netz und Vertrieb, welche bis zum 30.06.2007 vollzogen werden muss, ein weiterer Einschnitt bevor.Dies hat zur Folge, dass in Zukunft sämtliche größere Versorger einer rechtlichen, operationellen, informatorischen und buchhalterischen Entflechtung unterliegen
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