Die jüngst erfolgte Gründung einer Europäischen Staatsanwaltschaft bestätigt die Entwicklung, dass Strafrecht für die Europäische Union zu einem immer wichtigeren Rechts- und Politikfeld wird. Im Kontrast zu der steigenden Bedeutung des EU-Strafrechts steht das weitgehende Fehlen konzeptioneller Überlegungen. Weder von Seiten der Politik noch der Strafrechtswissenschaft lassen sich übergreifende Leitlinien für die Gestaltung des Rechtsbereichs im Spannungsfeld zwischen der EU-Ebene und der ihrer Mitgliedsstaaten erkennen. Vor diesem Hintergrund wendet sich Lukas Huthmann der Aufgabe zu, einen konzeptionellen Ansatz für die europäische Integration des Straf- und Strafverfahrensrechts zu entwickeln. Mit dem "EU-Strafverfassungsrecht" entwirft er in Grundzügen eine spezifische Perspektive, die dabei helfen soll, eine legitime weitere Entwicklung des Strafrechts in der EU sicherzustellen.