Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, Universität Bremen (Fachbereich 09 Kulturwissenschaften - Studiengang Philosophie), Veranstaltung: Rechtsphilosophie im 20. Jh. im Vergleich (I): Hans Kelsen und Gustav Radbruch, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Mauerschützenprozesse haben die Frage, ob jemand rückwirkend bestraft werden kann für Handlungen, die zu der Zeit, als sie begangen wurden, nicht strafbar gewesen sind, erneut in den Mittelpunkt rechtsphilosophischer und rechtstheoretischer Debatten rücken lassen und sind unter den Gegensatz "Rechtspositivismus" versus "Naturrecht" kontrovers diskutiert worden. Strittig ist hierbei insbesondere die Existenz von so etwas wie gesetzlichem Unrecht oder überpositivem Recht. Dies verleiht der Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs und der sogenannten "Radbruchschen Formel" eine Aktualität, die über ein rein akademisch-philosophisches Interesse hinausgeht.Diese Arbeit versucht zu zeigen, dass die Methode Radbruchs weder rechtpositivistisch noch naturrechtlich vorgeht. Unter Einschluss beider Positionen entwickelt Radbruch vielmehr eine Position jenseits der ideologischen Lager. Im Mittelpunkt steht hierbei die Untersuchung der Methode der Radbruchschen Rechtsphilosophie, gestützt auf Radbruchs rechtsphilosophisches Hauptwerk, der Rechtsphilosophie von 1932 unter Berücksichtigung anderer Radbruchscher Texte aus verschiedenen Schaffensperioden.Im Bewusstsein des Pluralismus der Welt- und Wertanschauungen und der Rechtssysteme auf der einen Seite, der Globalisierung und des Zusammenwachsens vieler Bereiche des menschlichen gesellschaftlichen Lebens auf der anderen Seite, erscheint Radbruchs relativistische Einstellung, die von Toleranz geprägt ist und trotzdem nach einem gemeinsamen "Nenner" sucht und Grenzen setzt, unverzichtbar.
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