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Der im Rahmen einer Scheidung erforderliche Ausgleich der von den Ehegatten erworbenen Versorgungsanrechte wird durch das Versorgungsausgleichsverfahren bewerkstelligt. Vom gesetzlich vorgesehenen Aufteilungsmodus der hälftigen Teilung darf nur im Falle grober Unbilligkeit des Ausgleichs und damit in besonders gelagerten Einzelfällen abgewichen werden. Gegenstand der Untersuchung bildet die Frage, ob die in der Rechtsprechung etablierte unübersichtliche Einzelfallrechtsprechung zur Frage des Vorliegens einer groben Unbilligkeit mit Blick auf die den Ausgleich legitimierenden Grundlagen…mehr

Produktbeschreibung
Der im Rahmen einer Scheidung erforderliche Ausgleich der von den Ehegatten erworbenen Versorgungsanrechte wird durch das Versorgungsausgleichsverfahren bewerkstelligt. Vom gesetzlich vorgesehenen Aufteilungsmodus der hälftigen Teilung darf nur im Falle grober Unbilligkeit des Ausgleichs und damit in besonders gelagerten Einzelfällen abgewichen werden. Gegenstand der Untersuchung bildet die Frage, ob die in der Rechtsprechung etablierte unübersichtliche Einzelfallrechtsprechung zur Frage des Vorliegens einer groben Unbilligkeit mit Blick auf die den Ausgleich legitimierenden Grundlagen systematisiert und für eine prognostizierbarere Rechtsanwendung der Härtefallregelung fruchtbar gemacht werden kann.
Autorenporträt
Gregor Blüm, geboren 1979 in Rüsselsheim, studierte bis 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt am Main. Promotionsbegleitend war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter, von 2007 bis 2008 in einer international tätigen, überörtlichen Rechtsanwaltssozietät und im Anschluss daran in der Rechtsanwaltsgesellschaft einer international beratenden Prüfungsgesellschaft. Seit 2009 absolviert er sein Rechtsreferendariat am Landgericht Darmstadt.