Die infektionshygienische Überwachung von Asylbewerbern und unbegleiteten Minderjährigen bildet einen wesentlichen Teil des öffentlichen Gesundheitsschutzes. Die Tuberkulose stellt laut den IfSG-Berichten des Robert Koch-Instituts (RKI) nach Windpocken Platz zwei der am häufigsten auftretenden Infektionskrankheiten bei Asylsuchenden dar. Zwar werden im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen nach
62 Asylgesetz (AsylG) durch die Länder Untersuchungen zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane durchgeführt, häufig traten Fälle von Tuberkulose-Erkrankungen bei Asylsuchenden aber auch dann noch auf, wenn diese sich bereits seit einiger Zeit in Deutschland aufhielten. Die vorliegende Untersuchung, die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt wurde, beschäftigt sich mit dem Auftreten, dem Verlauf und der Häufigkeit der Tuberkulose hinsichtlich der in Deutschland angekommenen Asylsuchenden, um statistische Erkenntnisse zu dieser Bevölkerungsgruppe zu erhalten und auszuwerten.
62 Asylgesetz (AsylG) durch die Länder Untersuchungen zum Ausschluss einer Tuberkulose der Atmungsorgane durchgeführt, häufig traten Fälle von Tuberkulose-Erkrankungen bei Asylsuchenden aber auch dann noch auf, wenn diese sich bereits seit einiger Zeit in Deutschland aufhielten. Die vorliegende Untersuchung, die vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt wurde, beschäftigt sich mit dem Auftreten, dem Verlauf und der Häufigkeit der Tuberkulose hinsichtlich der in Deutschland angekommenen Asylsuchenden, um statistische Erkenntnisse zu dieser Bevölkerungsgruppe zu erhalten und auszuwerten.