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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,3, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Sprache: Deutsch, Abstract: Da immer noch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen Bild von Männlichkeit und dem Motiv, durch Gewalttaten Dominanz, Macht und Kontrolle zu erlangen, besteht, möchte der Autor der vorliegenden Arbeit einen Beitrag dazu leisten, die Problematik der häuslichen Gewalt weiter in das Bewusstsein zu rücken. Dazu geht er auf die verschiedenen Erscheinungsformen, Risiken, der kulturellen Tradition -…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Soziologie - Recht, Kriminalität abw. Verhalten, Note: 1,3, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach , Sprache: Deutsch, Abstract: Da immer noch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem gesellschaftlichen Bild von Männlichkeit und dem Motiv, durch Gewalttaten Dominanz, Macht und Kontrolle zu erlangen, besteht, möchte der Autor der vorliegenden Arbeit einen Beitrag dazu leisten, die Problematik der häuslichen Gewalt weiter in das Bewusstsein zu rücken. Dazu geht er auf die verschiedenen Erscheinungsformen, Risiken, der kulturellen Tradition - speziell bei türkischen Migrantinnen - und den Auswirkungen auf das Opfer ein und erläutert am Ende die Inanspruchnahme von institutioneller Hilfe und Unterstützung. Seit Bestehen der Menschheit gehört die Gewalt zu einem etablierten Bestandteil unserer Gesellschaft und ist gleichzeitig ein gesellschaftlich hoch brisantes Thema. Dabei werden gesellschaftliche Reaktionen und politische Maßnahmen über die Berichterstattung der Medien beeinflusst und nehmen wiederum Einfluss auf die familien-, gesellschafts-, kriminal- und genderpolitischen Diskurse. So wandelte sich auch das Phänomen "häusliche Gewalt" erst durch die öffentliche Thematisierung von der Privatsphäre zu einem öffentlichen/sozialen Problem. Zuvor herrschte die heute unvorstellbare Selbstverständlichkeit, dass Männer einen Machtanspruch auf ihre Frauen und Kinder völlig legitim ausüben konnten. Erst mit der Frauenbewegung Anfang der 70er Jahre setzte ein Umdenken ein; die Gesellschaft nahm Gewaltanwendungen im familiären Kontext nicht mehr länger hin. Gewalt ist heute nicht nur ein strafrechtlicher Tatbestand, sondern auch gesellschaftlich unerwünscht. Sie stellt zudem einen Verstoß gegen das Grundrecht in Bezug auf die Würde, Gleichheit und den Zugang zur Justiz dar. Erst 1997 wurde u. a. die Vergewaltigung in der Ehe gemäß § 177 StGB unter Strafe gestellt. Dennoch wurden 2012 laut dem Führungs- und Informationssystem der Polizei 29.021 Fälle im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zu einer Strafanzeige gebracht.
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