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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit gehen wir auf Teilgebiete des häuslichen Arbeitszimmers ein. Diese lassen sich unterteilen in Gesetzesgrundlage, Geltungsbereich, Definition, Häuslichkeit, Abzugsregelungen, abziehbare Aufwendungen, Nachweiserfordernis und ein abschließendes Fazit.Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Komplexität des häuslichen Arbeitszimmers systematisch darzustellen und die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Seminararbeit gehen wir auf Teilgebiete des häuslichen Arbeitszimmers ein. Diese lassen sich unterteilen in Gesetzesgrundlage, Geltungsbereich, Definition, Häuslichkeit, Abzugsregelungen, abziehbare Aufwendungen, Nachweiserfordernis und ein abschließendes Fazit.Ziel dieser Seminararbeit ist es, die Komplexität des häuslichen Arbeitszimmers systematisch darzustellen und die Rechtfertigung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG kritisch zu analysieren.Die Komplexität des deutschen Steuerrechts sorgt dafür, dass viele Bürger den Überblick verlieren und sich notgedrungen an einen Steuerberater wenden. Dadurch werden die Erwartungen an diesen immer größer. Die Auseinandersetzung mit Sachverhalten über das häusliche Arbeitszimmer ist selbst für die Steuerexperten sehr verwirrend, da Urteile seitens der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs und die BMF-Schreiben zwingend beachtet werden müssen. Zudem ist eine eindeutige Definition des häuslichen Arbeitszimmers im Einkommensteuergesetz nicht vorzufinden.Dadurch kamen in der Vergangenheit mehrere Einzelurteile zustande, da verschiede Berufsgruppen, vor allem Lehrer und Hochschuldozenten, ihr Recht vor dem höchsten Steuergericht suchten. Seit 1996 bis zum heutigen Zeitpunkt vollzog die Regelung eine kontinuierliche Wandlung. Auf die besagten Einzelurteile des Bundesfinanzhofs wird im Laufe dieser Seminararbeit eingegangen.Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werden oft mit dem Hinweis des § 12 Abs. 1 EStG versehen. Dieser regelt die Abgrenzung der Aufwendungen zur privaten Lebensführung. Zudem ist zwischen Betriebsausgaben und Werbungskosten zu differenzieren. Eine korrekte Bewertung ist hierbei nicht immer zweifelsfrei.
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