Die vorliegende Veröffentlichung ist im Spannungsfeld von Strafvollzug, Rechtshilfe und der Wahrung von Menschenrechten im Auslieferungsverfahren angesiedelt. Ausgangspunkt ist der unterschiedliche Entwicklungsstand des Strafvollzugs im internationalen Vergleich. Grundsätzlich hat ein Staat das Recht seine Bürger auch für im Ausland begangene Straftaten und ebenso Ausländer für im Inland begangene Taten zu belangen und ggf. Strafen zu vollstrecken. Für sich im Ausland befindende Beschuldigte gibt es deshalb das System der Rechtshilfe mit dem Instrument der Auslieferung. Probleme können nun daraus resultieren, dass die Haftbedingungen in Untersuchungs- wie Strafhaft im grundsätzlich auslieferungsinteressierten Staat weit weniger menschenrechtskonform erscheinen als in Deutschland, woraus sich ein Auslieferungshindernis ergeben kann.
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