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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 5.5, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften - IAP (School of Management and Law), Veranstaltung: CAS Paralegal, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sehr gute, substantielle, aktuelle und interessante Arbeit in einem komplexen Gebiet: Einbettung des Themas in das zivilrechtliche Gefüge mit zukunftsorientiertem Lösungsvorschlag und kritischer Auseinandersetzung mit seiner Umsetzung. Die Arbeit ist durch enorm umfangreiche Materialienverarbeitung (Literatur und Judikatur) sorgfältig…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 5.5, ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften - IAP (School of Management and Law), Veranstaltung: CAS Paralegal, Sprache: Deutsch, Anmerkungen: Sehr gute, substantielle, aktuelle und interessante Arbeit in einem komplexen Gebiet: Einbettung des Themas in das zivilrechtliche Gefüge mit zukunftsorientiertem Lösungsvorschlag und kritischer Auseinandersetzung mit seiner Umsetzung. Die Arbeit ist durch enorm umfangreiche Materialienverarbeitung (Literatur und Judikatur) sorgfältig abgestützt. , Abstract: Der technologische Fortschritt unserer Gesellschaft ermöglicht heute eine massgeschneiderte Familienplanung, im Rahmen derer Eltern Kindern beinahe nach Wunsch eine Existenz schenken können. Da aus Fehlschlägen dieser neuen Gestaltungsmöglichkeiten mitunter Geschädigte hervorgehen, ist in jüngerer Zeit vermehrt versucht worden Schadenersatz-Ansprüche in Form von Klagen geltend zu machen, die üblicherweise unter den Begriffen wrongful birth (ein nicht gewolltes Kind) oder wrongful life (ein nicht so gewolltes Kind) zusammengefasst werden. Aus solchen Sachverhalten entstehen sowohl heikle Rechtsfragen als auch spezifische Anspruchsgrundlagen aus vertraglicher (Art. 97 i.V.m. Art. 398 Abs. 2 OR) und ausservertraglicher (Art. 41 ff. OR) Haftpflicht, in deren Mittelpunkt meistens eine mögliche Sorgfaltspflichtverletzung der behandelnden Ärzteschaft steht. Durch die neueren Entwicklungen im Auftragsrecht ist die Ärzteschaft aus haftpflichtrechtlicher Sicht in eine für sie ungünstige und der Unberechenbarkeit von individuellen Behandlungsverläufen zuwiderlaufende Misslage geraten, während die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen von Verschulden, Adäquanz, Vertragsverletzung und Widerrechtlichkeit je nach Sachverhalt und Haftungsgrundlage unter Umständen Abgrenzungsschwierigkeiten nach sich zieht. Die Arbeit setzt sich fallbezogen mit den persönlichen Anspruchsvoraussetzungen aus ärztlichem Auftragsverhältnis und unerlaubter Handlung auseinander und nimmt Stellung sowohl zu denkbaren Schadenspositionen aller Beteiligten als auch zur Kind-als-Schaden -Diskussion. Die Bedeutung der Drittschadensliquidation und die der deliktsrechtlichen Bemessungsnormen (Art. 47 und Art. 49 OR) werden erörtert und die Durchsetzbarkeit gegebener Anspruchsgrundlagen eingeschätzt. Abschliessend werden neben ethischen und medizinischen Aspekten die Bedeutung eines schriftlichen Familienplanungsvertrags zwischen Eltern und Ärzteschaft, einer erwünschten Drittschutzwirkung und die Anwendung des Haftpflichtrechts überhaupt im Rahmen des gesamtgesellschaftlichen Schädigungspotentials von wrongful birth - und wrongful life -Klagen diskutiert.
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