'...Insgesamt handelt es sich um einen wertvollen Kommentar auf neuester Grundlage. Die Benutzer werden von der Kommentierung profitieren.'
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch, Göttingen, in: NJW Heft 24/00 zur VorAuflage Das neue Schadensersatz-Änderungsgesetz, das seit 1.8.2002 gilt, hat das Haftpflichtgesetz und die Haftungsvorschriften des BGB in weiten Teilen geändert.
Information ist Trumpf
Schnelle Hilfe bietet dieser Standard-Kommentar für die Lösung haftungsrechtlicher Fragen bei Schienen- oder Schwebebahnen, gefährlichen Anlagen und Betrieben.
Die Neuauflage berücksichtigt
alle Änderungen durch das Schadensersatz-Änderungsgesetz
die Neuerungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
aktuelle Rechtsprechung und Schrifttum.
Haftungs- und Schadensrecht: Jetzt gelten viele neue Regeln!
Um Schadensfälle im Zusammenhang mit einer Bahn, einer gefährlichen Anlage oder einem gefährlichen Betrieb bestmöglich abzuwickeln, benötigen Sie dieses Werk.
Dieser Standard-Kommentar
beantwortet die zahlreichen haftungs- und schadensrechtlichen Fragen des Haftpflichtgesetzes gründlich und umfassend
steht für schnelle Lösungen, hohe Aktualität und Zuverlässigkeit
bietet einen Anhang mit einschlägigen Texten.
Die 6. Auflage berücksichtigt das zum 1.8.2002 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung schadens-ersatzrechtlicher Vorschriften mit grundlegenden Neuerungen im Haftpflichtgesetz und in den Haftungsvorschriften des BGB, u.a.
die Verschärfung der Haftung nach § 1 HaftpflG durch den Wegfall des unabwendbaren Ereignisses als Haftungsausschließungsgrund
die Einführung eines Schmerzensgeldanspruches in § 6 Satz 2 HaftpflG
die Erweiterung des Haftungsumfanges durch Änderung der Höchsthaftungsregelungen der §§ 9 und 10 HaftpflG
die Einschränkung der Verantwortlichkeit von Kindern im neuen § 828 Abs. 2 BGB
der Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB n.F.
die Einschränkung der Möglichkeit des Geschädigten, Sachschäden, insbesondere Kfz-Schäden, abstrakt abzurechnen
erfasst die Neuerungen durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
beantwortet die Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung einer fremden Eisenbahninfrastruktur durch Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch, Göttingen, in: NJW Heft 24/00 zur VorAuflage Das neue Schadensersatz-Änderungsgesetz, das seit 1.8.2002 gilt, hat das Haftpflichtgesetz und die Haftungsvorschriften des BGB in weiten Teilen geändert.
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Die Neuauflage berücksichtigt
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Die 6. Auflage berücksichtigt das zum 1.8.2002 in Kraft getretene Zweite Gesetz zur Änderung schadens-ersatzrechtlicher Vorschriften mit grundlegenden Neuerungen im Haftpflichtgesetz und in den Haftungsvorschriften des BGB, u.a.
die Verschärfung der Haftung nach § 1 HaftpflG durch den Wegfall des unabwendbaren Ereignisses als Haftungsausschließungsgrund
die Einführung eines Schmerzensgeldanspruches in § 6 Satz 2 HaftpflG
die Erweiterung des Haftungsumfanges durch Änderung der Höchsthaftungsregelungen der §§ 9 und 10 HaftpflG
die Einschränkung der Verantwortlichkeit von Kindern im neuen § 828 Abs. 2 BGB
der Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB n.F.
die Einschränkung der Möglichkeit des Geschädigten, Sachschäden, insbesondere Kfz-Schäden, abstrakt abzurechnen
erfasst die Neuerungen durch das am 1.1.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
beantwortet die Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung einer fremden Eisenbahninfrastruktur durch Eisenbahnverkehrsunternehmen.