Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Gründerhaftung in der GmbH-Vorgesellschaft. Die GmbH entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Allerdings bestehen auch schon vor der Eintragung der GmbH gesellschaftsrechtliche Beziehungen zwischen den Gesellschaftern. Wird die Unternehmenstätigkeit bereits vor der Eintragung aufgenommen, so stellt sich die bedeutende Frage, gegenüber welchen juristischen und natürlichen Personen die Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen können. Kern der Arbeit ist die Darstellung der Entwicklung der Haftungsgrundlagen der Gesellschaftsgründer in Rechtsprechung und Literatur. Neben der Darstellung der Vor-GmbH wird in der in der Arbeit auch auf die Vorgründungsgesellschaft und die unechte bzw. fehlgeschlagenen Vorgesellschaft eingegangen.
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