Die Arbeit behandelt die vertrags- und deliktsrechtlichen Haftungsfragen für Künstliche Intelligenz de lege lata und de lege ferenda. Autonome Systeme bringen aufgrund ihrer Risiken (Autonomie, Vernetzung und Intransparenz) die klassische Rechtsdogmatik an ihre Grenzen. Die Arbeit vertritt daher einen modernen regulatorisch-rechtsdogmatischen Ansatz, um holistisch die Verantwortungssphären der Beteiligten (Vertragspartner, Hersteller, Anwender und Dritte) im geltenden materiellen Recht und der Darlegungs- und Beweislast abzugrenzen. Die Arbeit knüpft im zukünftigen Recht daran unional einen ko-regulierten "Stufenbau der Haftung" (samt ausformulierten Verordnungs-Entwurf) an und fördert damit die Innovation im Technikrecht.