Diplomarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Wirtschaftsuniversität Wien (Gesellschafts- und Unternehmensrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Ich habe meine Arbeit auf der Basis von diversen Publikationen in angesehenen Zeitschriften, Büchern, EU- Richtlinien und Verordnungen, sowie Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aufgebaut. In der vorliegenden Arbeit werde ich mit einer kurzen Darstellung des Kapitalmarkts anfangen. Hier werde ich besonders auf seine Bedeutung, Organisation und Funktionsweise näher eingehen. Außerdem werde ich seine Unterscheidungskriterien und wichtigsten Aufgaben sowie schließlich dessen bedeutendste Akteure beschreiben. Der zweite Teil behandelt die Informationspflichten des Primärmarktes und des Sekundärmarktes. Diese ergeben sich hauptsächlich aus dem Börse- und Aktiengesetz sowie aus dem Kapitalmarktrecht, wobei das Hauptaugenmerk auf die Vorschriften
gerichtet werden soll, die die Verbreitung von Informationen an die breite Öffentlichkeit vorschreiben. Hier wäre als Beispiel die Ad-hoc-Publizitätspflicht zu nennen.Im dritten Teil möchte ich die einzelnen Haftungsbestimmungen hervorheben. Dabei soll hauptsächlich die Prospekthaftung von Emittenten nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) und darüber hinaus die zivilrechtliche sowie aktienrechtliche Haftung näher erörtert werden. Der Schadenersatz nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Irreführende Werbung spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.Der vierte Teil soll den Kernbereich meiner Arbeit bilden. In diesem werde ich versuchen die Haftung der potentiellen Haftungsträger gegliedert auszuarbeiten. Hier gibt es eine Reihe von möglichen Personen und Unternehmen, wie Vermittler, Rating-Agenturen, Kontrollore oder Organmitglieder, sowie auch die Republik Österreich und die Börse selbst, die in Anspruch genommen werden können. Den Emittenten treffen hier naturgemäß die umfangreichsten Vorschriften, sowohl bei der Emission von Aktien auf dem Primärmarkt, als auch hinsichtlich seiner Schutz- und Informationspflichten auf dem Sekundärmarkt betreffen. Außerdem stellen neben dem Emittenten auch der Emissionsbegleiter und der Anlageberater mögliche wichtige Haftungsträger dar. Dabei werde ich neben der Haftung auch die Pflichten der Haftungsträger gegenüber dem Anleger erwähnen. Ich werde nicht nur auf die Anspruchsvoraussetzungen aus der vertraglichen Haftung oder aus culpa in contrahendo eingehen, sondern auch die Haftung gegenüber Dritten aufarbeiten. Im abschließenden Teil werde ich die Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz skizzieren.
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gerichtet werden soll, die die Verbreitung von Informationen an die breite Öffentlichkeit vorschreiben. Hier wäre als Beispiel die Ad-hoc-Publizitätspflicht zu nennen.Im dritten Teil möchte ich die einzelnen Haftungsbestimmungen hervorheben. Dabei soll hauptsächlich die Prospekthaftung von Emittenten nach dem Kapitalmarktgesetz (KMG) und darüber hinaus die zivilrechtliche sowie aktienrechtliche Haftung näher erörtert werden. Der Schadenersatz nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Irreführende Werbung spielen hier eher eine untergeordnete Rolle.Der vierte Teil soll den Kernbereich meiner Arbeit bilden. In diesem werde ich versuchen die Haftung der potentiellen Haftungsträger gegliedert auszuarbeiten. Hier gibt es eine Reihe von möglichen Personen und Unternehmen, wie Vermittler, Rating-Agenturen, Kontrollore oder Organmitglieder, sowie auch die Republik Österreich und die Börse selbst, die in Anspruch genommen werden können. Den Emittenten treffen hier naturgemäß die umfangreichsten Vorschriften, sowohl bei der Emission von Aktien auf dem Primärmarkt, als auch hinsichtlich seiner Schutz- und Informationspflichten auf dem Sekundärmarkt betreffen. Außerdem stellen neben dem Emittenten auch der Emissionsbegleiter und der Anlageberater mögliche wichtige Haftungsträger dar. Dabei werde ich neben der Haftung auch die Pflichten der Haftungsträger gegenüber dem Anleger erwähnen. Ich werde nicht nur auf die Anspruchsvoraussetzungen aus der vertraglichen Haftung oder aus culpa in contrahendo eingehen, sondern auch die Haftung gegenüber Dritten aufarbeiten. Im abschließenden Teil werde ich die Anspruchsgrundlagen für Schadenersatz skizzieren.
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