In dieser Veröffentlichung wird hinterfragt, ob eine zivilrechtliche Haftung für Umweltschäden ein geeignetes Mittel zur Umsetzung des Vorsorgeprinzips ist und dadurch zum einen das öffentliche Recht komplementieren und zum anderen einen selbstständigen Beitrag durch vorsorgende, umweltschützende Regelungen leisten kann. Welchen Einfluss die korrespondierende Umwelthaftpflichtversicherung als weiteres Instrument der Umweltpolitik auf die präventive Wirkung der Umwelthaftung hat, bildet einen weiteren thematischen Schwerpunkt. Dabei werden Haftung und Versicherung nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch unter wirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Aspekten beleuchtet.
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