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Die Arbeit befasst sich mit der aktuellen Haftungssituation von Wirtschaftsprüfern im Verhältnis zu Vertragspartnern sowie vertragsfremden Dritten. Die Autorin beleuchtet die Haftungsgrundlagen und zeigt auf, dass durch das in Kraft treten von § 311 Abs. 3 BGB eine neue Anspruchsgrundlage für die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern geschaffen wurde. Der Anwendungsbereich der gesetzlichen Haftungsbegrenzung in § 323 Abs. 2 HGB wird analysiert. Die Vorschrift ist analog auf Prüfungen anwendbar, die aufgrund einer absoluten Verpflichtung zur Prüfung durchgeführt werden und deren Inhalt gesetzlich…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der aktuellen Haftungssituation von Wirtschaftsprüfern im Verhältnis zu Vertragspartnern sowie vertragsfremden Dritten. Die Autorin beleuchtet die Haftungsgrundlagen und zeigt auf, dass durch das in Kraft treten von § 311 Abs. 3 BGB eine neue Anspruchsgrundlage für die Dritthaftung von Wirtschaftsprüfern geschaffen wurde. Der Anwendungsbereich der gesetzlichen Haftungsbegrenzung in § 323 Abs. 2 HGB wird analysiert. Die Vorschrift ist analog auf Prüfungen anwendbar, die aufgrund einer absoluten Verpflichtung zur Prüfung durchgeführt werden und deren Inhalt gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung durch vorformulierte Vertragsbedingungen werden anhand der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) des IDW mit Stand 1. Januar 2017 untersucht, wobei mehrere Schwachstellen zu Tage treten. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 Abs. 1 BGB) ist Wirtschaftsprüfern abhängig von der Art der betriebswirtschaftlichen Prüfung verwehrt.
Autorenporträt
Franziska Schaible studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Handel- und Wirtschaft in Freiburg im Breisgau und Barcelona und legte 2018 ihre Erste Juristische Prüfung ab. Promotionsbegleitend war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Beratungsgesellschaft in Freiburg sowie einer führenden Wirtschaftskanzlei in Stuttgart in den Bereichen Steuer-, Gesellschaftsrecht und M&A tätig. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie am Landgericht Stuttgart. Franziska Schaible ist seit 2023 als Rechtsanwältin tätig.