Daniel Peres widmet sich Problemfeldern an der Schnittstelle zwischen materiellem Recht und Zivilprozessrecht, die auch zehn Jahre nach der Schuldrechtsreform noch keiner zufriedenstellenden Lösung zugeführt wurden. So viel Aufmerksamkeit den Haftungsbegründungselementen der Unmöglichkeitshaftung zuteil wurde, so wenig Literatur findet sich, die sich dezidiert mit den jeweiligen Zurechnungselementen sowie den im Einzelnen bestehenden Beweisführungsanforderungen auseinandersetzt. Diese Fragen werden ebenso behandelt wie der schwierige Beweis von negativen, inneren Tatsachen (
311a Abs. 2 BGB) oder die hohen Anforderungen an die Entlastungsbeweisführung in der Unmöglichkeitshaftung. Der Lösungsansatz berücksichtigt die durch das materielle Recht sowie durch die Beweisrechtsdogmatik vorgegebenen Grenzen für die Modifikation von Beweisführungsanforderungen. Er integriert die Änderungen der Vorschriften über die Prozessleitung und die partielle Erweiterung innerprozessualer Mitwirkungspflichten der Parteien im Zuge der ZPO-Reform.
311a Abs. 2 BGB) oder die hohen Anforderungen an die Entlastungsbeweisführung in der Unmöglichkeitshaftung. Der Lösungsansatz berücksichtigt die durch das materielle Recht sowie durch die Beweisrechtsdogmatik vorgegebenen Grenzen für die Modifikation von Beweisführungsanforderungen. Er integriert die Änderungen der Vorschriften über die Prozessleitung und die partielle Erweiterung innerprozessualer Mitwirkungspflichten der Parteien im Zuge der ZPO-Reform.